Kommunen dürfen Höhen begrenzen
Interessantes Urteil zur Höhenbegrenzung
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in Langenfeld rechtmäßig
12.08.2015
Die von der Stadt Langenfeld in ihrem Flächennutzungsplan vorgeschriebene Begrenzung der Höhe von Windenergieanlagen in der Windkraftkonzentrationszone Reusrath auf 100 Meter ist
rechtmäßig. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit soeben verkündeten Urteilen in zwei Klageverfahren eines Windenergieunternehmens entschieden. Dieses möchte dort
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von rund 149 Metern errichten.
Entgegen der Auffassung des klagenden Unternehmens kann nicht festgestellt werden, dass Windenenergieanlagen mit einer Höhe bis zu 100 Meter an diesem Standort nicht wirtschaftlich
betrieben werden können. Dass seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2006 keine Anlagen bis 100 Meter genehmigt und errichtet worden sind, bildet ein Indiz für die fehlende Rentabilität,
reicht aber als Nachweis nicht aus. Auch andere Betreiber haben Interesse an der Errichtung solcher Anlagen in diesem Bereich gezeigt. Zudem ist noch vor wenigen Jahren eine Anlage dieser
Größe in einer Nachbargemeinde errichtet worden.
Gegen die Urteile ist jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Aktenzeichen: 10 K 8581/13 und 10 K 8653/13
Neuer Artenschutz-Leitfaden der LUBW vom 1.7.2015
Zitate:
Im Hinblick auf die Erfassung der windenergieempfindlichen Vogelarten und die Bewertung der Gefahren bei möglichen Kollisionen der Vogelarten mit geplanten Windenergieanlagen steht
der zuständigen Behörde und auch dem Planungsträger eine Einschätzungsprärogative zu.
(1) Rotmilan
Beim Rotmilan (Milvus milvus) kommt eine artenschutzrechtliche Ausnahme in Dichtezentren nicht in Betracht, da Verluste in den Dichtezentren als populationsrelevant anzusehen
sind.
Die in den Dichtezentren lebenden Bestände des Rotmilans müssen dauerhaft ihre Funktion als Quellpopulationen (Bereiche mit demographischem Überschuss) bewahren können. Die
Möglichkeit der Abwanderung von Individuen aus dem demographischen Überschuss der Quellpopulationen ist notwendig, um Verluste in anderen Regionen auszugleichen und somit eine
Verschlechterung des Erhaltungszustands der Population zu verhindern. Die Bestimmung der Dichtezentren des Rotmilans erfolgt gemäß den Bewertungs-hinweisen Vögel der LUBW. Demnach
liegt ab einer Siedlungsdichte von mehr als 3 Revierpaaren je 34 km² ein Dichtezentrum vor. Wenn in den Dichtezentren keine Individuenverluste durch Windenergieanlagen eintreten, wird
der Erhaltungszustand des Rotmilanbestands insgesamt gesichert
Spiegel de. -
Windräder nehmen sich gegenseitig den Wind aus den Rotorblättern
Das Potenzial der Windenergie könnte kleiner sein als bislang erwartet.
Wie Windräder die Umwelt zerstören
Sterben für die Wende
Nirgendwo ist der Rotmilan so verbreitet wie in Deutschland. Doch viele der Greifvögel werden von
Windrädern erschlagen. Ausgerechnet im grün regierten Baden-Württemberg ist der Konflikt zwischen Arten- und Klimaschutz am größten
Neue Infraschallstudie des PTB (Physikalische-Technische-Bundesanstalt.
Auch dieses Forschungsinstitut sieht DRINGENDEN FORSCHUNGSBEDARF beim INFRASCHALL:
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Arzt aus Crailsheim - Stellungnahme Infraschall (Leserbrief)
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Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall im Auftrag des Umweltbundesamtes - Juni 2014
IS, Machbarkeitsstudie 6.2014 Wetter.doc
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Hans-Werner Sinn, Vorstand des ifo Instituts beschreibt in einem Vortrag auch die energiewirtschaftlichen und politischen Problem die mit der Nutzung der Windkraft
auftreten.
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Was mit der Windkraft schief läuft haben wir für alle Interessierten in einem 30-minütigen Film zusammengefasst.
Er umfasst sowohl Aspekte, die für Gemeinde Laubach (Hessen) relevant sind, als auch den allgemeinen Kontext der Energiewende in Deutschland.
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Information des Umweltbundesamtes über Geräuschbelästigung durch tieffrequenten Schall, insbesondere durch Infraschall
Information UmweltBundesAmt 08.02.13.pdf
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